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Die Abfallentsorgung ist in Bayern eine eigenverantwortlich wahrzunehmende Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften müssen für die Bürger und die Gewerbetreibenden Entsorgungssicherheit gewährleisten und nehmen damit eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge wahr.

Allgemeine Informationen über die Abfallentsorgung mit zahlreichen Tipps und weiterführenden Informationen erhalten Sie beim Abfallratgeber Bayern

 

Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück muss eine Restmülltonne und ggf. eine Biotonne vom Grundstückseigentümer bei der Abfallwirtschaft im Landratsamt angemeldet werden. Anmeldeformulare gibt es bei Ihrer Gemeinde, im Landratsamt oder hier.

Die genauen Termine für die Leerung der Rest- / Papier- / und Biotonnen entnehmen Sie bitte dem interaktiven Abfuhrkalender, welchen Sie hier auf dem Internetauftritt des Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim finden.

Sperrmüll aus Haushaltungen wird einmal jährlich bis zu einer Menge von fünf cbm pro angeschlossenem Grundstück auf Bestellung kostenfrei abgefahren. Die Einzelheiten zur Vorgehensweise erfahren Sie hier.

Rasen- und Heckenschnitt können Sie zusammen mit anderen Grünabfällen am Kompostplatz in Scheinfeld abliefern. Nähere Informationen sowie die Öffnungszeiten erhalten Sie hier.

Wertstoffe sind ein kostbarer Rohstoff. Diese können Sie beim Wertstoffhof in Scheinfeld abgeben. Welche Stoffe genau angenommen erfahren Sie zusammen mit den Öffnungszeiten hier.

Kleinere Mengen Bauschutt können Sie gegen eine Gebühr beim Wertstoffhof in Scheinfeld abgeben. Größere Mengen Bauschutt können Sie zusammen mit Problemmüll bei der EVA Dettendorf anliefern. Welche Stoffe genau angenommen werden erfahren Sie zusammen mit den Öffnungszeiten hier.

Die Stadt Scheinfeld gewährt bei Gebäudeabrissen unter Umständen einen Zuschuss für die ordentliche Bauschuttentsorgung. Nähere Informationen erhalten Sie im Sachgebiet 14/15 der Verwaltung.

 

Weitere Informationen zur Entsorgung Ihrer Abfälle (Sammlung, Wertstoffhöfe, Gebühren etc.) erhalten Sie über die Homepage unseres Landkreises Neustadt / Aisch - Bad Windsheim.

 

Kontakt:
Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Abfallwirtschaft
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a. d. Aisch
Telefon: 09161 - 926380
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http://www.kreis-nea.de

 

09162 - 92910 info@stadt-scheinfeld.de Aktuelle Verkehrshinweise