Im Rahmen eines Kommunalen Förderprogrammes können Eigentümer von Objekten im Sanierungsgebiet der Altstadt Scheinfeld profitieren.
Die Stadt Scheinfeld hat ein sogenanntes Sanierungsgebiet ausgewiesen, das die „Altstadt“ und den „Erweiterungsbereich Nördlich der Altstadt“ umfasst. Werden Objekte in diesem Sanierungsgebiet während der Phase der Altstadtsanierung saniert, können die Eigentümer durch Förderungen profitieren. Förderfähig sind insbesondere finanzielle Aufwendungen an Fassaden einschließlich Fenster und Türen, Dächern, Hoftoren und Hofeinfahrten, Freiflächen und Einfriedungen mit Wirkung in den öffentlichen Raum. Vor Maßnahmenbeginn findet eine kostenlose Architektenberatung durch die Sanierungsberaterin der Stadt Scheinfeld statt. Es kann ein Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn an die Stadt Scheinfeld.
- Richtlinie zum Kommunalen Fassadenprogramm der Stadt Scheinfeld
- Geltungsbereich des Sanierungsgebietes
- Antragsformular für Zuwendungen nach dem Kommunalen Fassadenprogramm
Zudem besteht im Sanierungsgebiet die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 7h oder 10f Einkommenssteuergesetz steuerlich abzusetzen. Bei den nachfolgenden Ausführungen handelt es sich um allgemeine Hinweise. Diese können eine umfassende steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen. Bei Inanspruchnahme der Sonderabschreibung sind Erkundungen beim zuständigen Finanzamt oder bei Steuerfachleuten einzuholen.
Falls es sich bei Ihrem Objekt um ein Einzeldenkmal nach der Denkmalschutzliste handelt, ist für die Maßnahme eine Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz beim Landratsamt Neustadt/Aisch - Bad Windsheim (Untere Denkmalschutzbehörde) einzuholen. Das Erfordernis der Vorlage einer Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz bei Ensembleschutz ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. mit der Städteplanerin der Stadt Scheinfeld abzustimmen.
Städteplanerin Stadt Scheinfeld:Frau Rupsch, Telefon: 09842 - 9532630, E-Mail:
Frau Bröse, Telefon: 09162 - 9291-143, E-Mail: