Bauleitplanungen im Aufstellungsverfahren
Die Bauleitplanung ist ein elementarer Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Baugesetzbuch, Naturschutzgesetz, Raumordnungs- und Landesplanungsgesetz geben dabei den Rahmen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung vor. Es gibt zwei Ebenen der Bauleitplanung. Zum einen den Flächennutzungsplan mit dem Landschaftsplan (vorbereitende Bauleitplanung für das gesamte Gemeindegebiet) und den Bebauungsplan mit dem Grünordnungsplan (verbindliche Bauleitplanung für Gemeindeteile).
Hier finden Sie die Datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO zum herunterladen.
1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Talaue II“
Unterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplan für das Baugebiet "An der Talaue 2".
Bauleitplanverfahren "Gründleinsmühle Oberlaimbach"
Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren "Gründleinsmühle Oberlaimbach" liegen vor.
8. Änderung des Flächennutzungsplans und vorhabenbezogenen Bebauungsplans Scheinfeld "Solarpark Scheinfeld - Eckstall"
Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans zum „Solarpark Scheinfeld - Eckstall“ liegen vor.
Bebauungsplan "An der Talaue II"
Unterlagen zum Bebauungsplan und etwaige Änderungen für das Baugebiet "An der Talaue 2".
Änderung des FNP und BPLAN Scheinfeld "Süd"
Die Endfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplan Scheinfeld "Süd" sowie zur 7. Änderung des Flächennutzungsplan Scheinfeld "Süd" liegen vor.