Bekanntmachungen
In diesem Bereich erhalten Sie Hinweise und Bekanntmachungen aus dem Rathaus und der Verwaltung.
Die Stadt Scheinfeld bittet aus Gründen der Verkehrssicherheit, alle Grundstücksbesitzer überhängende Äste und Hecken, die das Lichtraumprofil an Gehwegen und Straßen beeinträchtigen, aber auch Verkehrs- und Straßennamenschilder verdecken und so Gefährdungen verursachen, zurückzuschneiden.
Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 der Satzung über Bestattungseinrichtungen der Stadt Scheinfeld, müssen die Grabdenkmale und sonstige Grabausstattungen standsicher sein.
Zur Anmeldung von Veranstaltungen, Anmietung städtischer Liegenschaften oder für Veranstaltungen auf städtischen Flächen müssen folgende Hinweise beachtet werden.
In der frostigen Jahreszeit friert der Abfall in der Tonne leicht fest. Meist sind es die Bioabfälle, die aufgrund ihres Feuchtigkeitsgehalts besonders gern einfrieren.
Der rechtliche Hintergrund des Winterdienstes sind die Regelungen aus der städtischen Reinigungsverordnung für Gehwege und das Bayerische Straßen- und Wegegesetz für alle öffentlichen Straßen.
Bei Schnee und Eis sind, zur Verhütung von Gefahren für Personen und Sachen, die Gehwege durch den Straßenreinigungspflichtigen zu sichern.
Aufgrund der geringen Niederschlagmenge im Frühjahr und der zu erwartenden Wetterentwicklung in den Monaten Mai bis Oktober ist von einer hohen Brandgefahr in der Natur auszugehen.
Mit der Steuererklärung müssen Sie künftig grundsätzlich keine Belege mehr einreichen.