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Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 der Satzung über Bestattungseinrichtungen der Stadt Scheinfeld, müssen die Grabdenkmale und sonstige Grabausstattungen standsicher sein.

 

Seit dem Jahr 2020 wird ein entsprechend zugelassenes Unternehmen für die vorgeschriebene alljährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabdenkmalen auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Scheinfeld eingesetzt. Hierbei ermittelt die beauftragte Fachfirma exakt mit Hilfe eines speziell für solche Grabsteinüberprüfungen entwickelten Messgerätes auftretende Mängel bezüglich der Standsicherheit, was so zu einem neutralen Prüfungsergebnis führt.

Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, hat die Stadt als Friedhofsträger mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabdenkmale auf ihren Friedhöfen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Grabsteine nicht umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden verursachen können. Einwirkung auf die Standsicherheit der Grabdenkmale haben nicht nur Witterungseinflüsse oder Absenkungen des Erdreiches, auch die Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel kann im Laufe der Jahre Mängel aufweisen. Die Stadt Scheinfeld bittet um Verständnis dafür, dass die Prüfung der Standsicherheit von Grabdenkmalen unabweisbar notwendig ist. Schließlich geht es um die Sicherheit der Besucher der Friedhöfe.

Die Prüfung durch das Fachunternehmen stellt sicher, dass ein festgelegtes Verfahren gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der SVLFG durchgeführt wird. Grabsteine, die bei der fachtechnischen Prüfung als nicht standsicher eingestuft wurden, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und gesichert.

Die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen erhalten, soweit ihre Anschriften der Friedhofsverwaltung der Stadt Scheinfeld bekannt sind, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales wiederherstellen zu lassen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für Schäden, die durch das Umfallen von Grabmalen entstehen, ausschließlich der Nutzungsberechtigte, und nicht etwa die Stadt, haftbar ist. Eine Haftung der Stadt Scheinfeld ergäbe sich allerdings, wenn diese schuldhaft ihrer Prüfungspflicht nicht nachkommen würde. Das Fachunternehmen wird das Messgerät auf allen Scheinfelder Friedhöfen einsetzen. Die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen, sich von der Prüfung ein eigenes Bild zu machen und sich vor Ort von ihrer Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen.

 

Kontakt:
Friedhofsverwaltung der Stadt Scheinfeld
Frau Knauer
Hauptstraße 3
91443 Scheinfeld
Telefon: 09162 - 9291-115
09162 - 92910 info@stadt-scheinfeld.de Aktuelle Verkehrshinweise