Bekanntmachungen
In diesem Bereich erhalten Sie Hinweise und Bekanntmachungen aus dem Rathaus und der Verwaltung.
![Paragraphen](/images/teaser/paragraph.jpg)
Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen
Widersprüche gegen Bescheide der Stadt Scheinfeld oder der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch eingelegt werden.
![Rasenmäher](/images/teaser/rasenmaeher_720x405.jpg)
Hinweis zu Rasenmäherlärm
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung – 32. BImSchV), Abschnitt 3, Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen § 7 Betrieb in
Wohngebieten hin.
![Derzeit kein Bild vorhanden](/images/teaser/nopic_720x405.jpg)
Neuer Friedhof in Scheinfeld
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Scheinfeld bittet die Nutzungsberechtigten der Urnengartenanlage im neuen unteren Friedhofsteil in Scheinfeld um Beachtung:
![Paragraphen](/images/teaser/paragraph.jpg)
Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes
![Derzeit kein Bild vorhanden](/images/teaser/nopic_720x405.jpg)
Anbringen von Hausnummern
Das Baugesetzbuch schreibt in §126 Absatz 3 i.V.m. § 123 Abs. 1 vor, dass der Grundstückseigentümer, auf seine Kosten, sein Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen hat.
![Paragraphen](/images/teaser/paragraph.jpg)
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich.
![Derzeit kein Bild vorhanden](/images/teaser/nopic_720x405.jpg)
Neueinteilung der Wahlbezirke
In der Sitzung des Stadtrates am 28. April 2014 wurde eine Neueinteilung der Scheinfelder Stimmbezirke beschlossen. Diese Neueinteilung gestaltet sich wie folgt: