Die Kommunale Allianz Franken 3 ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Der Aufruf erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken und unter Berücksichtigung der Förderbedingungen.
Das Regionalbudget stellt für 2026 bis zu 75.000 € für die Förderung von Kleinprojekten im Gebiet der 9 Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Allianz Franken 3 bereit (www.franken-3.de). Die Projekte müssen der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungs-konzepts dienen und den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Welche Projekte werden gefördert?
Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen eingereicht werden. Gefördert werden nur Kleinprojekte (förderfähige Gesamtkosten nicht höher als 20.000 € brutto), mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. Das Projekt muss im Normalfall eine Investition, d.h. eine Anschaffung oder ein Bauvorhaben, sein. Die Höchstfördersumme beträgt 8.000 €.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen
Antrags- und Auswahlverfahren
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Es gelten folgende Kriterien:
- Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes,
- Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung,
- Beitrag zur Stärkung von Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit,
- Beitrag zur Stärkung von Tourismus Kultur, Brauchtum und Identität
- Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt, Klima,
- Öffentlichkeitswirkung
Die eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Nach der positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine:
- Einreichung der Förderanfrage (vollständige Antragsunterlagen) ab 10.10.2025 bis 25.11.2025
- Umsetzung des jeweiligen Kleinprojektes bis 20.09.2026
- Einreichung des Durchführungsnachweises bis 30.09.2026
Antragsformulare
Die erforderlichen Antragsformulare und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Landwirtschaftsministerium (StMELF) unter dem Link www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html zur Verfügung.
Nähere Informationen: www.franken-3.de
Förderanfragen sind an die verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses zu richten:
Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld
Hauptstraße 3
91443 Scheinfeld
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Andrea Gäullein (Rathaus Markt Bibart)
09162-8247