Die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Gehbahnen sind in einer Verordnung gesetzlich geregelt.
Unter den §§ 5 und 6 ist geregelt, dass die Gehwege, Straßenränder und -rinnen von Gras und Unkraut zu befreien und zu kehren sind. Die Reinigung soll in der Regel mindestens einmal im Monat erfolgen. Die Stadt wird dies nun verstärkt kontrollieren und bei Bedarf schriftlich bei den einzelnen Eigentümern beanstanden. Sollten die Beanstandungen nicht beachtet werden, so können weitere Maßnahmen wie Ordnungsgelder, Zwangsgelder und Ersatzvornahmen erlassen werden. Wir bitten Sie daher, Ihre angrenzenden Bereiche zu reinigen.
Die dafür zuständige Verordnung können Sie auf dem Internetauftritt der Stadt Scheinfeld unter Satzungen und Verordnungen (Sonstige – Verordnung zur Reinigung der Straßen und Gehbahnen vom 24.07.2009) einsehen.