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Das laufende Jahr hat uns reichlich Pflanzenwachstum und damit auch kräftigen Bewuchs beschert.

Leider wachsen damit auch Büsche und Bäume in unseren Gärten schneller in die Verkehrsflächen hinein, Rinnen verunkrauten häufiger.

Die Stadt Scheinfeld bittet daher aus Gründen der Verkehrssicherheit alle Grundstücksbesitzer, überhängende Äste und Hecken, die das Lichtraumprofil an Geh- und Radwegen (2,50 m Höhe) und Straßen (4,50 m Höhe) beeinträchtigen, zurückzuschneiden. Nach der städtischen Reinigungsverordnung (BayStrWG Art. 51 Abs. 4 + 5) sind die Grundstückseigner überdies verpflichtet, regelmäßig den Gehweg sowie die Flusskante entlang des eigenen Grundstücks zu reinigen.

Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig so zurück, dass der öffentliche Verkehrsraum von allen Verkehrsteilnehmern gefahrlos genutzt werden kann. Achten Sie darauf, dass bei Regen oder Schneefall Äste und Zweige schwerer werden und dadurch weiter in den Verkehrsraum hängen können.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Schneiden von Bäumen und Hecken vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten, um brütende Vögel zu schützen und ihnen ungestörten Nestbau zu ermöglichen.

Aber:

Pflegeschnitte sind auch während der Vogelschutzzeit erlaubt, wenn sie der Verkehrssicherheit dienen.

Skizze des Verkehrsraumes mit Gehwegen und Straße sowie den dazugehörigen vorgeschriebenen Schutzbereichen, die freigehalten werden müssen
Sicher zu jeder Jahreszeit

Ein- und Ausfahrten sowie stark befahrene Straßen müssen auch im Sommer sicher nutzbar bleiben, und Gehwege müssen in voller Breite begehbar sein. Zudem müssen Straßen für Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit passierbar bleiben.

Bedenken Sie auch, dass bei Regenwetter oder Schneefall der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt.

Die Stadt Scheinfeld bittet um Beachtung.

09162 9291-1000 info@stadt-scheinfeld.de Verkehrshinweise