Die Stadt Scheinfeld beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

 

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

 

 

Ansprechpartner und Breitbandpate
1. Bürgermeister Claus Seifert
Hauptstraße 3
91443 Scheinfeld
Telefon: 09162 - 9291-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Veröffentlicht: 16.02.2021

Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Scheinfeld für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Bürgermeister Claus Seifert unter der Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Veröffentlicht: 08.03.2021

Die Stadt Scheinfeld ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt.

Die Stadt Scheinfeld bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 28. April 2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Veröffentlicht: 03.11.2021

Das Ergebnis der Markterkundung liegt nun vor und kann nachfolgend heruntergeladen werden.

 

Phase noch nicht erreicht

Phase noch nicht erreicht

Phase noch nicht erreicht

Phase noch nicht erreicht

Phase noch nicht erreicht

Phase noch nicht erreicht

 


Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.