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Information für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld und der Stadt Scheinfeld.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass in Kürze die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz versandt werden. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamtes Uffenheim multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft und der Stadt Scheinfeld. Der Messbetrag basiert auf der von Ihnen übermittelten Grundsteuererklärung an das Finanzamt Uffenheim.

Uns ist aufgefallen, dass viele Grundsteuererklärungen fehlerhaft sind und Messbeträge ab dem Jahr 2025 erheblich von den bisherigen Werten abweichen. Überprüfen Sie deshalb bitte Ihre vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträge und fragen bei Unstimmigkeiten direkt beim Finanzamt Uffenheim (Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim, Telefon 09842-200528), nach. Auch ein Widerspruch gegen den Messbetrag muss dort eingereicht werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden. Wir können nur dann Änderungen an unseren Grundsteuerbescheiden vornehmen, wenn uns entsprechende Korrekturen des Finanzamtes vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer eine Jahressteuer ist. Dies bedeutet, dass bei einem Eigentümerwechsel die Umschreibung der Grundsteuerpflicht erst zum 1. Januar des Folgejahres erfolgt. Auch wenn der Eigentumsübergang während des Jahres stattfindet, bleibt der bisherige Eigentümer für das laufende Kalenderjahr grundsteuerpflichtig. Die Vertragspartner können die anteilige Grundsteuer nur auf privatrechtlicher Basis gemäß Kaufvertrag untereinander ausgleichen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Ihr Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft

09162 - 92910 info@stadt-scheinfeld.de Aktuelle Verkehrshinweise