Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung bzw. zur Wasserabgabesatzung hat die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld im Auftrag der Stadt Scheinfeld Herstellungsbeiträge für die Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage berechnet.

 

Die Stadt Scheinfeld erhebt für alle Grundstücke, für die es eine beitragspflichtige Veränderung gegeben hat (Gebäudeneu- oder -anbau, Geschossflächenvergrößerung, Nutzungsänderung, Grundstückserweiterung etc.) und für die eine Beitragspflicht entstanden ist (unbebaute, jetzt bebaubare Grundstücke), einen Beitrag. Die entsprechenden Bescheide werden den betreffenden
Grundstückseigentümern in den nächsten Wochen zugestellt.

Noch zwei wichtige Hinweise:

  • Die betreffenden Grundstückseigentümer erhalten mit dem Herstellungsbeitragsbescheid für Wasser und Kanal ein Aufmaßblatt, welches für beide Einrichtungen maßgebend ist. Sollte das Aufmaßblatt bereits berechnete oder die gesamten Geschossflächen des betreffenden Grundstücks enthalten, so sind die nach berechneten Geschossflächen rot markiert.
  • Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpfl ichtet, der Stadt Veränderungen, die für die Höhe der Schuld maßgeblich sind, unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen eine Auskunft zu erteilen. Gedacht ist hier an genehmigungspflichtige oder genehmigungsfreie Um-, An-, oder Ausbauten, die eine Vergrößerung der Geschossfläche verursachen.

Die Bekanntmachung hat keine rechtsbegründende Wirkung.