Mit der Steuererklärung müssen Sie künftig grundsätzlich keine Belege mehr einreichen.

 

Belege sind nur mehr aufzubewahren und auf konkrete Anfrage an das Finanzamt zu senden. Das Finanzamt kann aufgrund automatisierter Abläufe nur Angaben berücksichtigen, die Sie in den Formularfeldern der Steuererklärung eingetragen haben. Soweit im Ausnahmefall für die Besteuerung erforderliche Angaben nicht in der Steuererklärung vorgenommen werden können, haben Sie die Möglichkeit, eine Eintragung in dem neu eingeführten Feld „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ anzubringen.

 

Das Gesetz zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ macht es möglich: Eine große Anzahl an Steuererklärungen soll künftig vollautomatisiert mit Hilfe von maschinellen Risikomanagementsystemen bearbeitet werden. Sind Belege zur Prüfung Ihrer Steuererklärung erforderlich, werden diese konkret bei Ihnen angefordert.

 

Bitte reichen Sie daher künftig grundsätzlich keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung ein. Es kann sonst sein, dass diese Belege zunächst ungeprüft zurückgesandt und später wieder angefordert werden. Um ganz auf Papier zu verzichten, können Sie die Steuererklärung auch elektronisch mit ELSTER übermitteln.

 

Für Auskünfte steht Ihnen Ihr Finanzamt zur Verfügung.
Ihre Bayerische Steuerverwaltung