Aufgrund der geringen Niederschlagmenge im Frühjahr und der zu erwartenden Wetterentwicklung in den Monaten Mai bis Oktober ist von einer hohen Brandgefahr in der Natur auszugehen.
Deswegen sind offene Feuer in der freien Fläche untersagt. Ebenso sind Feuerwerke auf freien Flächen und auch innerorts nicht genehmigungsfähig.
Feuer zur Brauchtumspflege (z. B. Johannisfeuer) sind nur nach Rücksprache mit dem Landratsamt und der VGem Scheinfeld sowie nach Bereitstellung von ausreichend Löschmitteln und einer Brandwache abzubrennen. Dabei ist auf einen ausreichenden Abstand zu stehenden Gehölz zu achten. Der örtliche Feuerwehrkommandant ist von dieser Veranstaltung zu unterrichten. Ebenso sind die übrigen gesetzlichen Regelungen wie die Verordnung zur Verhütung von Bränden zu beachten.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Ihr örtlicher Feuerwehrkommandant sowie das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld zur Verfügung.