Die Stadt Scheinfeld bittet aus Gründen der Verkehrssicherheit, alle Grundstücksbesitzer überhängende Äste und Hecken, die das Lichtraumprofil an Gehwegen und Straßen beeinträchtigen, aber auch Verkehrs- und Straßennamenschilder verdecken und so Gefährdungen verursachen, zurückzuschneiden.

 

Nach der städtischen Reinigungsverordnung ist es ebenfalls Pflicht, regelmäßig die Gehwege von Unkraut und Schmutz, sowie die Flusskante zu reinigen. Grundstückseigentümer die ihrer gesetzlichen Verpflichtung über die Reinhaltung und Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen nicht nachkommen, können gemäß Art.66 Nr.5 Bay. Str.WG mit einem Bußgeld belegt werden.

 

Es ist doch sicher auch im Sinne aller Bürger, dass sich die Stadt Scheinfeld in einem sauberen Zustand darstellt. Daher bitten wir alle Einwohner um Verständnis und Mithilfe.

 

Ihre
Stadt Scheinfeld