Zur Anmeldung von Veranstaltungen, Anmietung städtischer Liegenschaften oder für Veranstaltungen auf städtischen Flächen müssen folgende Hinweise beachtet werden.

 

Wir freuen uns, dass Vereine / Gruppen / Einzelne das Kulturleben der Stadt durch eigene Initiative bereichern (wollen). Wir fördern dies ausdrücklich und werden helfen, wo wir können!

Gleichwohl ist gerade bei der Terminplanung und den rechtlichen Regelungen ein strikteres Vorgehen unumgänglich, um Doppelungen oder gar Untersagungen zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere folgende Objekte: Wolfgang-Graf-Halle, Altes Rathaus / Bürgersaal, Multifunktionsplatz (Äußere Kirchstraße) sowie sämtliche für Veranstaltungen vorgesehenen städtischen Flächen wie z.B. Marktplatz, Stadtseegelände.

 

Wir bitten Sie eindringlich, sich an folgenden Ablaufplan zu halten:

1. Anfrage (VOR Beginn der Planungsphase und möglichst schriftlich) beim Kulturamt der Stadt Scheinfeld mit Datum der geplanten Veranstaltung, Ort, Art der Veranstaltung und Umfang.

 

Nach Freigabe der Örtlichkeit durch das Kulturamt:

2. Anzeige nach Art. 19 LStVG beim Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld. Sollen bei der Veranstaltung alkoholische Getränke ausgeschenkt / verkauft werden, ist zusätzlich eine Anzeige für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb nach § 12 Gaststättengesetz notwendig. Bitte beachten Sie, dass beide Anträge fristgerecht beim Ordnungsamt eingehen müssen!

 

Nach Bearbeitung und Genehmigung durch das Ordnungsamt der VGem Scheinfeld bzw. durch weitere Behörden:

3. Erst nach Vorlage aller erforderlichen Genehmigungen erfolgt die Ausstellung eines entsprechenden Mietvertrages für die geplante Örtlichkeit durch die Stadt Scheinfeld.

4. Nach Rückgabe des unterzeichneten Mietvertrages erfolgt die Schlüsselübergabe bzw. die Übergabe des Mietobjekts.

 

Bei Nichteinhaltung dieser Reihenfolge ist eine Vermietung/Überlassung von städtischen Liegenschaften bzw. städtischen Flächen nicht mehr möglich.

 

Die notwendigen Formulare können Sie sich hier herunterladen.

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Kulturamt.

 

Kontakt:
Kulturamt der Stadt Scheinfeld
Hauptstraße 3
91443 Scheinfeld
Telefon: 09162 - 92 91 132
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!