Der rechtliche Hintergrund des Winterdienstes sind die Regelungen aus der städtischen Reinigungsverordnung für Gehwege und das Bayerische Straßen- und Wegegesetz für alle öffentlichen Straßen.



Nach der städtischen Reinigungsverordnung sind die Gehbahn, sowie die Flusskante der Straße regelmäßig vom Anlieger zu reinigen. Ebenso ist zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit die Gehbahn bzw. der Straßenrand von Schnee zu räumen und mit geeigneten Stoffen (Sand, Splitt usw.) in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu streuen.

 

Die öffentlichen Straßen werden vom Stadtbauhof nach ihrer Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit gestreut. Außerhalb geschlossener Ortslagen besteht die Streupflicht nur an besonders gefährlichen Stellen. Die Winterdienstmaßnahmen werden zur Sicherung des Tagesverkehrs durchgeführt und beginnen in Scheinfeld ab 5.00 Uhr.

 

Da der Winterdienst nicht gleichzeitig alle Straßen räumen bzw. streuen kann, wird gebeten die Fahrweise den Straßenverhältnissen anzupassen.