Bekanntmachungen
In diesem Bereich erhalten Sie Hinweise und Bekanntmachungen aus dem Rathaus und der Verwaltung.
Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
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Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes
Anbringen von Hausnummern
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Das Baugesetzbuch schreibt in §126 Absatz 3 i.V.m. § 123 Abs. 1 vor, dass der Grundstückseigentümer, auf seine Kosten, sein Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen hat.
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
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Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich.
Neueinteilung der Wahlbezirke
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In der Sitzung des Stadtrates am 28. April 2014 wurde eine Neueinteilung der Scheinfelder Stimmbezirke beschlossen. Diese Neueinteilung gestaltet sich wie folgt: