Bekanntmachungen
In diesem Bereich erhalten Sie Hinweise und Bekanntmachungen aus dem Rathaus und der Verwaltung.
Der rechtliche Hintergrund des Winterdienstes sind die Regelungen aus der städtischen Reinigungsverordnung für Gehwege und das Bayerische Straßen- und Wegegesetz für alle öffentlichen Straßen.
Aufgrund der geringen Niederschlagmenge im Frühjahr und der zu erwartenden Wetterentwicklung in den Monaten Mai bis Oktober ist von einer hohen Brandgefahr in der Natur auszugehen.
Mit der Steuererklärung müssen Sie künftig grundsätzlich keine Belege mehr einreichen.
Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung bzw. zur Wasserabgabesatzung hat die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld im Auftrag der Stadt Scheinfeld Herstellungsbeiträge für die Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage berechnet.
Widersprüche gegen Bescheide der Stadt Scheinfeld oder der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch eingelegt werden.
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung – 32. BImSchV), Abschnitt 3, Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen § 7 Betrieb in
Wohngebieten hin.
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Scheinfeld bittet die Nutzungsberechtigten der Urnengartenanlage im neuen unteren Friedhofsteil in Scheinfeld um Beachtung:
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes